Sie sind angestellt und möchten nebenberuflich selbstständig arbeiten? In Österreich gibt es dafür klare Vorteile. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie nebenberuflich selbstständig sein können, ohne sofort zusätzliche Versicherungsbeiträge-Beiträge bei der SVS zahlen zu müssen („SVS-Ausnahme“), und erklärt die Kleinunternehmerregelung, die den Einstieg oft erleichtert.
Außerdem erfahren Sie, wie sich ein Nebenverdienst steuerlich auswirkt und was Sie beim Zusammenspiel von angestellt und selbstständig beachten sollten.
Was bedeutet „nebenberuflich selbstständig“?
Wenn Sie nebenberuflich selbstständig in Österreich sind, kombinieren Sie zwei Tätigkeiten:
- Eine unselbstständige Beschäftigung (Sie sind angestellt und in der ÖGK versichert)
- Eine selbstständige Tätigkeit (Sie führen ein Gewerbe und fallen in die SVS)
Hier geht es um „angestellt UND selbstständig" sein. Ihr Angestelltenverhältnis bleibt bestehen und Sie bauen sich parallel etwas Eigenes auf. Das gibt Ihnen Sicherheit, während Sie Ihre Idee testen oder ein zusätzliches Einkommen aufbauen.
Sozialversicherung: ÖGK und SVS – wie funktioniert das zusammen?
Grundlogik: Zwei Versicherungssysteme parallel
Wenn Sie selbstständig und angestellt sind, laufen zwei Sozialversicherungen nebeneinander:
- Für Ihr Einkommen aus der Anstellung sind Sie in der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) versichert. Ihr Arbeitgeber führt die Beiträge automatisch ab.
- Für den Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit ist die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) zuständig. Das gilt für Gewerbetreibende und für Neue Selbständige.
Die gute Nachricht: Wenn Sie klein starten, müssen Sie oft keine SVS-Beiträge zahlen – dank der SVS-Ausnahme.
Die SVS-Ausnahme: Wann zahlen Sie keine SVS-Beiträge?
Die SVS-Ausnahme ist für nebenberuflich Selbstständige besonders wichtig. Sie regelt, dass Sie keine SVS-Beiträge zahlen müssen, wenn Ihr Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit unter einer bestimmten Grenze liegt (2025: unter 6.130,20 Euro Gewinn im Jahr).
Typische Situation beim Nebenbei-Start:
Viele Menschen starten vorsichtig mit kleinen Umsätzen und Gewinnen. In dieser Phase greift die SVS-Ausnahme – Sie sind über Ihre Anstellung weiterhin kranken- und pensionsversichert, zahlen aber für die selbstständige Tätigkeit keine zusätzlichen Beiträge. Mehr Informationen finden Sie im Artikel SVS geringfügig.
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Kostenlosen Bericht startenKurzer Hinweis: Doppelversicherung bei höherem Gewinn
Wenn Ihr Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit die Grenze (2025: 6.130,20 Euro) überschreitet, müssen Sie bei der SVS auch Beiträge zahlen. Sie sind dann in beiden Systemen versichert (ÖGK und SVS) – das nennt man Doppelversicherung oder Mehrfachversicherung.
Für die meisten, die nebenberuflich klein starten, ist das zunächst kein Thema. Wenn Ihr Nebenprojekt aber wächst, lohnt sich ein Blick in den Artikel Doppelversicherung.
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Neue Selbständige
Nicht alle selbstständigen Tätigkeiten sind Gewerbe. Manche fallen als Neue Selbständige auch in die SVS – zum Beispiel bestimmte beratende oder künstlerische Tätigkeiten. Mehr dazu finden Sie im Beitrag Neue Selbständige.
Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Das Grundprinzip: Lohn+Gewinn = Einkommen
Steuerlich werden Ihr Lohn aus der Anstellung und Ihr Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit zusammengezählt. Daraus ergibt sich Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen.

Beispiel
- Mario verdient als Angestellter 30.000 Euro brutto im Jahr.
- Aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt er einen Gewinn von 5.000 Euro.
Steuerlich werden diese beiden Beträge addiert. Der zu versteuerndes Einkommen liegt dann bei etwa 35.000 Euro. Darauf wird die Einkommensteuer berechnet – nach den in Österreich geltenden Tarifstufen.
| Tarifstufe | Einkommen | Steuersatz | |
| 1 | bis 13.000 | 0% | für die ersten 13.000 |
| 2 | 13.000 bis 21.000 | 20% | für die nächsten 8.000 |
| 3 | 21.000 bis 36.000 | 30% | für die nächsten 15.000 |
| 4 | 36.000 bis 69.000 | 40% | für die nächsten 33.000 |
| 5 | 69.000 bis 103.000 | 48% | für die nächsten 34.000 |
D. h. bei einem Einkommen von 35.000 €: (13.000 × 0 %) + (8.000 × 20 %) + (14.000 × 30 %) = 5.800 €.
Dieser Betrag wird noch um Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Alleinverdienerabsetzbetrag, …) vermindert.
Beachten Sie bitte, dass dasBeispiel vereinfacht ist. Genauere Informationen finden Sie im Beitrag Steuern in Österreich.
Kleinunternehmerregelung: kein USt
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung bei der Umsatzsteuer. Sie kann angewendet werden, wenn die Umsätze unter 55.000 Euro im Jahr liegen. Die Grundidee:
- Sie schreiben auf Ihre Rechnungen keine Umsatzsteuer (also keine 20 % oder 10 % obendrauf).
- Dafür können Sie aber auch keine Vorsteuer von Ihren Ausgaben abziehen.
- Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung machen – das spart Bürokratie.
Wann ist sie vorteilhaft?
Die Kleinunternehmerregelung passt besonders gut, wenn Sie:
- überwiegend Privatkunden bedienen,
- mit geringen laufenden Kosten arbeiten,
- erst einmal klein und unkompliziert starten möchten.
Wenn Sie dagegen viel in Ausstattung investieren oder hauptsächlich Geschäftskunden haben, kann die Regelumsatzsteuer sinnvoller sein. Informationen dazu im Beitrag Kleinunternehmerregelung in Österreich.
Was bringt Ihnen die nebenberufliche Selbstständigkeit?
Wenn Sie nebenberuflich selbstständig werden, eröffnen sich Ihnen mehrere Möglichkeiten:
- Einkommen ergänzen: Sie verdienen neben Ihrem Gehalt etwas dazu.
- Idee testen: Sie können herausfinden, ob Ihre Geschäftsidee funktioniert – ohne Ihren Job aufzugeben.
- Langfristig Optionen schaffen: Vielleicht wächst Ihr Nebenprojekt. Dann haben Sie die Wahl, später mehr Zeit und Energie hineinzustecken – oder sogar ganz in die Selbstständigkeit zu wechseln.
Die nächsten Schritte: Gewerbeanmeldung und Gründungsfahrplan
Wenn Sie konkret starten möchten, ist der nächste Schritt meist die Gewerbeanmeldung. Wie das genau funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie Schritt für Schritt im Beitrag Gewerbe anmelden in Österreich.
Für einen umfassenden Überblick über den gesamten Gründungsfahrplan – von der Idee bis zur offiziellen Eröffnung – hilft Ihnen der Artikel Sich selbstständig machen in Österreich weiter.
Fazit
Nebenberuflich selbstständig zu sein bedeutet in Österreich: Sie kombinieren eine Anstellung mit einer selbstständigen Tätigkeit. Dank der SVS-Ausnahme zahlen Sie bei kleinen Gewinnen zunächst keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge.
Steuerlich werden Ihr Lohn und Ihr Gewinn zusammengezählt.
Die Kleinunternehmerregelung bietet Ihnen einen einfachen, bürokratiearmen Einstieg – vor allem, wenn Sie Privatkunden bedienen und klein starten möchten. Und nicht zuletzt: Nebenberufliche Selbstständigkeit gibt Ihnen Spielraum und Optionen – Sie können Ihre Idee testen, ein zusätzliches Einkommen aufbauen und sich langfristig neue Perspektiven eröffnen.
Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße, Felix
Haben Sie ein Kommentar oder Frage?
Haben Sie bereits einen Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit gewagt oder stehen Sie vor spezifischen Herausforderungen? Teilen Sie weiter unten Ihre persönlichen Fragen und Herausforderungen zur Umsetzung mit.
Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.
Mag. Felix Rizo-Patron
Als Gründer des Vereins und zertifizierter Digitalexperte ist es mein Ziel, den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit in Österreich für alle zugänglich und verständlich zu machen.
Professionelle Umsetzung: Für eine detaillierte, operative Begleitung (z. B. Marketing-Automatisierung oder Strategie-Umsetzung) stehe ich Ihnen als selbstständiger Unternehmensberater zur Verfügung. Hierfür gibt es WKÖ-Förderungen. Mehr dazu erfahren Sie auf automatiko.at oder LinkedIn.
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Hallo Felix,
Ich bin genau am Punkt, meine Selbstständigkeit über einen Business Plan zu planen. Letztlich ist eben zu klären, wie schnell Umsatz kommen kann und wie ich in der Zwischenzeit das Überleben sichere. Kannst mir Tipps geben, wie man eine Marktanalyse so macht, dass man sich auf die Zahlen dann einigermaßen verlassen kann
VG Martin
Hallo Martin, wie man Marktanalyse betreiben kann? Dazu fallen mir folgende Möglichkeiten ein:
– Statistiken über die Industrie durchgehen (Websites der WKO, Statistik Austria, Google Trends, statista.com…)
– sehr wichtig: mit Leute sprechen, die in der Industrie sind
– auf Excel / Google Sheets mit den Zahlen spielen.
Da hast du auch eine Tabelle wo du sehen kannst wie viel an Versicherung (GSVG) und Einkommensteuer von den Eingänge abgezogen wird. Vielleicht auch von Interesse: http://minerva.or.at/share/kosten_gsvg_und_einkommensteuer.pdf
Wenn du sonst Fragen hast, gib Bescheid! Servus, Felix
Hallo Felix!
Im Feber schließe ich meine Ausbildung zur Kinder-Yoga-Lehrerin ab. Nun ist meine Frage, welche die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sind. Hast du da Tipps oder einen Blog-Eintrag für mich?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Tamara
Hallo Tamara,
wenn du dich selbstständig machen willst, ziehe in Betracht das Unternehmensgründungsprogramm des AMS beizutreten. Da hast ein Beitrag darüber:
https://minerva.or.at/ugp-unternehmensgruendungsprogramm-ams/
Gib Bescheid! Liebe Grüße, Felix
Hallo Felix! Vielen Dank für diese simple aber doch so hilfreiche Aufstellung. Auf keiner offiziellen Website wurde mir so weitergeholfen wie hier.
Werde mich definitiv weiter nach deinen Artikeln umsehen! Lieben Gruß, Katharina
Oh Katharina, danke dir für das Lob! Ok, werde dann mehr Beiträge schreiben. Bis dann!
Hallo Felix!
Leider stehe ich, glaube ich zumindest, voll auf der Leitung. Wenn ich in meinem Hauptberuf im Angestelltenverhältnis (Vollzeit) sozialversichert bin muss ich dann keine Sozialversicherung für meine Selbständigkeit bezahlen? Oder muss ich Sozialversicherung für meine Selbstständigkeit bezahlen, sobald der Gewinn 6000 Euro übersteigt, obwohl ich ja durch meinen Vollzeitjob sozialversichert bin.
LG Nadine
Hallo Nadine,
ja, genau: Solange deine Einkünfte (Umsatz minus Kosten) aus der selbstständigen Tätigkeit unter 6.6.13,2 € bleiben (Stand 2025), kannst du eine Ausnahme von der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) beantragen. Dann zahlst du nur ein Beitrag für die Unfallversicherung (12,07€ pro Monat).
Wenn du diese Gewinngrenze überschreitest, musst du bei der SVS vollversichert sein. Dann zahlst du für deine gewerblichen Einkünfte auch Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung.
Um die genauen Voraussetzungen zu erfahren, google einfach: „Sozialversicherung für Selbständige Befreiungen und Ausnahmen“.
Wenn du noch Fragen hast, sag einfach Bescheid.
Mach’s gut! Felix
Hallo Felix,
vielen Dank für die super Tipps :).
Habe eine Frage. Ich will mich auch nebenberuflich selbständig machen. Ich würde dafür aber gerne eine GmbH gründen. Ist dies denn überhaupt möglich wenn ich bei meinem Job weiterhin die 40 Stunden pro Woche arbeiten will? Bei meinem eigenen Unternehmen wäre ich dann ja GF und muss da ja auch X stunden arbeiten
Hallo Thomas!
In dem Beitrag behandle ich der Fall für Einzelunternehmern. Mit der GmbH läuft es anders. Bei der GmbH musst du als Geschäftsführer mit zumindest 20 Stunden pro Woche angemeldet sein. Wenn deine Beteiligung an der GmbH unter 25% liegt bist du bei der ASVG (allgemeine SV) versichert, wenn deine Beiteiligung über 50% liegt, musst du bei der GSVG (gewerbliche SV) sein.
D.h. nebenberuflich im Sinne, dass du mit deine gewerbliche Einkünfte nicht versichert bist, gibt es bei der GmbH nicht.
Ich hoffe ich konnte damit helfen. Machs gut! Felix
Hallo Felix, ein sehr hilfreicher Beitrag. Ich danke dir vielmals! Du hast es geschafft etwas einfach und verständlich aufzuzeigen, was zehn anderen Seiten nicht erreicht haben. Hut ab!
Hey Daniel, danke dir vielmals für das Lob!
Brauch man um zu nebenberuflich selbständig zu sein Die erlaubnis von Der firma wo ich gerade vollzeit beschäfrigt bin ? (Kolletivvertrag )
Danke Felix
Hallo Gabor,
schau einmal in deinem Dienstvertrag ob darüber etwas steht.
Machs gut Gabor! Schöne Grüße, Felix
Hallo Felix, danke für deinen Beitrag sehr hilfreich!
Eine Frage habe ich jedoch noch. Spielt es eine Rolle wie viel ich monatlich mit meiner neben beruflichen Selbständigkeit verdiene wenn ich jedoch trotzdem unter 5361 € jahrlich bleibe.
Danke im Voraus!
LG Sherif
Hallo Sherif Ahmed,
2 Sachen sind zu beachten:
– den Gewinn darf nicht größer als etwa 5.000 € im Jahr sein UND
– der Umsatz darf nicht größer als 30.000 € im Jahr sein.
Die Umsatzgrenze hatte ich im Beitrag nicht erwähnt und hole das jetzt nach. Danke dir für die Frage!
Mach es gut! Felix
Hallo Felix,
umfasst die Umsatzgrenze den Hauptberuf mit, oder gilt das nur für die selbstständige Nebentätigkeit?
Hier stehe ich auf dem Schlauch.
VG Nora
Hallo Nora,
um von der Sozialversicherung für Selbständige befreit zu sein, darf dein Gewinn 5.710,32 (Stand Dez 2021) und dein Umsatz 35.000 € nicht übersteigen. Diese Grenze betrifft nur deine selbstständige Nebentätigkeit.
Hallo Felix! Möchte mich nebenberuflich selbständig machen und dabei helfen mir deine Tipps sehr. Es stellt sich für mich die Frage, wann ich das Einkommensteuer aus der Anstellung und selbständigen Tätigkeit zahlen muss? 1 x im Jahr, 1/4-jährlich als Vorauszahlung… Danke für deine Antwort!
Hallo Daniela,
von der Anstellung wird dein Monatslohn abgerechnet und die Lohnsteuer an das Finanzamt monatlich bezahlt. Das macht dein Arbeitgeber.
Für die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit musst du einmal im Jahr, bis spätestens Juni des Folgejahres, eine Einkommensteuererklärung abgeben und dafür Einkommenssteuer nachzahlen.
Die Nachzahlung muss nicht auf einmal sein. Man kann dafür Raten beantragen.
Mach es gut Daniela!
Hi Felix,
wenn ich unter 5000 bleibe ist ok.
Aber in der Pensionskassa fehlt es dann halt komplett?
z.B 20 Stunden angestellt + 5000 Euro, Basis Pension 20 Stunden im Angestelltenverhältnis?
LG Christine
Hallo Christine,
ja, du hast vollkommen recht: Wenn du als Kleinunternehmerin tätig bist, dann zahlst du in der Pensionskasse nur mit deinem Angestelltenverhältnis ein.
Liebe Grüße, Felix
Hallo!
Ich hätte eine Frage zu der Pensionsversicherung. Ich bin 30h im Verkauf tätig und möchte mich als Reitlehrerin nebenbei selbstständig machen. Wie sieht dass dann mit der Pensionsversicherung aus? Bekomme ich in der Pension dann nur das von den 30h angestellt sein?
Liebe Grüße, Tanja
Hi Tanja!
Wenn du geringfügig selbstständig bist (Kleinunternehmerin: Gewinn UNTER 5.710 €, Umsatz unter 35.000 €) zahlst du bei der SVS weder Kranken- noch Pensionsversicherung. Ja, in dem Fall zahlst du Pensionsversicherung nur mit deiner Anstellung à 30 Stunden.
Wenn du mit deinem Einkommen als Selbstständige ÜBER der Gewinn-oder Umsatzgrenze bist, dann muss du bei der SVS für dein Einkommen als Selbständige auch Kranken- und Pensionsversicherung bezahlen.
Machs gut! Felix
Hallo Felix, an welchem Punkt muss ich dem Finanzamt meine Einkünfte melden, wenn ich z.B. selbstständig als Werbetexterin als Autorin tätig bin und neben meinem Teilzeit-Job ab und zu kleine Aufträge übernehme? Erst wenn ich bestimmte Beträge überschreite oder schon davor? LG, Ulrike
Hallo Ulrike,
Leute die selbständig tätig sind müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Egal ob du Verlust, wenig oder viel Gewinn hast.
Die Einkommensteuererklärung für zbsp 2021, solltest du spätestens bis 31.10.2022 abgeben.
Achte darauf, dass wenn du als Texterin selbständig tätig bist, einen Gewerbeschein brauchst.
Machs gut! Felix
Hallo Felix
Habe mein Geschäft verkauft (Uhrmacher).
Mein Pensionsanspruch beginnt mit 1.Juli 2021
Habe vor, für den neuen Besitzer als Selbständiger, Reparaturen zu tätigen (Gewerbeberechtigung habe ich weiterhin). Darf ich ihm daher Rechnungen ausstellen?
Hallo Johann!
Du hast eine eigene Firma, gehst jetzt in Pension und du willst weiter geringfügig arbeiten. Sehr schön!
Wenn du das 60. Lebensjahr vollendet hast, kannst du dich lt. svs.at von der Versicherung der Selbständigen befreien wenn:
Einkunfts- und Umsatzgrenze: Ihre jährlichen Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit werden im Jahr 2021 EUR 5.710,32 nicht übersteigen. Außerdem werden Ihre Umsätze aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten nicht über EUR 35.000,00 liegen.
D.h.: wenn du über 60 Jahre alt bist, könntest du in Pension gehen, und als Kleinunternehmer weiter tätig sein, solange du die Gewinngrenze nicht überschreitest. Einkommensteuer wird aber dadurch schon fällig.
Alles Gute! Felix
Hallo Felix! Ich bin schon wieder bei dir gelandet und sehr zufrieden! Freut mich wie und dass du sowas schreibst! Herzlichen Dank!
Liebe Grüße Pam
🙂 bitte gerne 🙂
Hallo Felix,
danke für diesen informativen Beitrag. Meine Frage die noch übrig bleibt:
Der Grenzbetrag für die Einkommensteuerfreiheit von 11.000 EUR kommt nur einmal für das Gesamteinkommen zur Anwendung. Steuerpflicht tritt ein, wenn neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte in Höhe von mehr als 730 EUR erzielt werden.
Auszug der Wko-Homepage. Wie ist das mit den 730 EUR zu verstehen. Wenn ich Teilzeit arbeite sind das meine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte, was ist mit diesen anderen Einkünften gemeint und sind die pro Monat oder Jahr gerechnet?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Raphael
Hallo Felix,
Ich hatte 2017-2018 ein freies Gewerbe angemeldet, leider etwas über 1 Jahr, somit kann ich jetzt keine Ausnahmeregelung bei der SVS beantragen. Ich muss jetzt 5 Jahre warten. Meine Frage: zählen die 5 Jahre ab 2017 oder ab 2018??
Danke für deine Antwort!!
Lg Claudia
Hi Claudia,
auf der Website der SVS steht: „Sie waren in den letzten 60 Kalendermonaten vor Beginn der beantragten Ausnahme nicht mehr als zwölf Monate (…) pflichtversichert.“
D.h. angenommen du warst von 1.1.2017 bis 31.3.2018 bei der SVS. Dann beginnt die 5 jahrelange Frist am 1.4.2017 würde ich sagen (31.3.2018 minus 12 Monate).
Machs gut! Felix
Super erklärt! Dankeschön!
Danke dir Fubius!
Hallo,
was ist realistisch beim Formular für das Finanzamt beim voraussichtlichen Jahresumsatz anzugeben ? Habe einen 25 std Job und möchte jetzt mein Kleingewerbe anmelden.
Hallo Martina,
die Angabe eines „voraussichtlichen Jahresumsatz“ beim Finanzamt, dient der Berechnung der EinkommensteuerVORAUSszahlung. Deine Vorauszahlungen werden später mit dem Ergebnis der Einkommensteuererklärung verglichen. Wenn die Vorauszahlungen höher sind, dann bekommst du Geld zurück/gutgeschrieben. Wenn die Vorauszahlung geringer als von der Einkommensteuererklärung vorgegeben, dann musst du nachzahlen.
Die Gewinne sind am Anfang meistens gering weil man ZBsp noch keinen Kundenstock hat. Deswegen würde ich eher einen geringeren „voraussichtlichen Jahresumsatz“ angeben.
Schöne Grüße, Felix
Hallo Felix,
danke für deine Arbeit und dass du das mit uns teilst.
Eine Frage hätte ich noch, an wen wende ich mich denn professionell, wenn ich das genau durchgerechnet haben möchte? Macht so etwas einen Steuerberater? Oder kann mir da das Finanzamt weiterhelfen?
Liebe Grüße, Hanna
Hallo Hanna,
schau beim https://www.gruenderservice.at/ der WKÖ und/oder, wenn du in Wien bist, bei der https://wirtschaftsagentur.at . Solche Organisationen bieten nicht nur Beratung sondern auch Workshops.
Machs gut 🙂
Hallo Felix,
mein Mann hat einen Hauptberuf und möchte jetzt im kleinen Rahmen beginnen sich nebenberuflich mit einem Onlineshop selbstständig zu machen.
Muss er nach dem er das Nebengewerbe angemeldet hat auch extra Sozialversicherung etc. anmelden, oder erst ab dann, wenn er über den Gewinn von 5000 Euro im Jahr kommt??
LG und vielen Dank im Voraus!
Hallo Tanja,
um in Österreich Handel zu betreiben (auch online), muss man beim Magistrat ein Gewerbe anmelden. Ab den Moment wo man ein Gewerbe hat, gilt man als selbstständig. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) wird vom Magistrat über die Anmeldung automatisch informiert.
Man hat ab Gewerbeanmeldung 12 Monate Zeit eine „Ausnahme aus der Sozialversicherung der Selbständigen“ zu beantragen. Wenn die „Ausnahme“ genehmigt ist, zahlt man bei der SVS nur die Unfallversicherung; ca. 10 € im Monat.
Ich hoffe die Info hilft.
Servus! Felix
Hallo
Möchte gerne ein Nebengewerbe mit floristische Tätigkeiten aufbauen. Wollte fragen da ich ein Formular ausfüllen muss für das Finanzamt und da steht Voraussichtlicher Jahresumsatz beträgt im Eröffnungsjahr und vorraussichtliche Gewinn in Eröffnungsjahr und das gleiche im Folgejahr? Da tue ich mir echt schwer da ich nicht weiß wie es läuft was ich da hin schreiben soll.
Elisabeth
Hallo Elisabeth,
ja, wenn man sich beim Finanzamt als Selbstständig anmeldet, wird man gefragt, wie hoch der Umsatz voraussichtlich sein wird. Es ist natürlich schwer das abzuschätzen.
Es geht dabei um die Berechnung deiner Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Wenn du dort ein hoher Betrag gibst, dann werden hohe Vorauszahlungen an das Finanzamt vorgeschrieben.
Diese Vorauszahlungen werden später mit deinen tatsächlicher Gewinn gegen verrechnet. Daraus entsteht eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
Machs gut! Felix
Hallo danke für deine Antwort.
Da ich nur Ein und Ausgaben Rechnungen ausstellen darf, schreibe ich die Rechnungen per Hand mit fortlaufender Nummer.
wollte fragen benötigt man unbedingt einen Steuerberater? Möchte nur das mir Ende des Jahres wer drüber sieht. Habe von der Wirtschaftskammer so ein Formular Ein und Ausgaben Journal, das fülle ich immer aus, jedes Monat .
Wäre nett eine Antwort zu erhalten.
Also ich muss alle Rechnungen von den Einkäufen der Ware aufbewahren, ebenso die Rechnungen die ich ausstellen. Und auch den Lohnzettel vom Hauptberuf zusammenlegen.
Ich benötige nur Ein und Ausgaben Rechnungen das sagte mir die bei der Wirtschaftskammer. Ein Kassabuch führen Gel?
Da ich keinen Steuerberater habe wenn ich das alles aufschreiben und Belege aufgebe was muss ich dann Jahresende dem Finanzamt zukommen lassen von den ganzen Belegen.
Danke wenn du antwortest.
Ja Elisabeth, alle Rechnungen die deine selbständige Tätigkeit betreffen solltest du unbedingt aufbewahren. Du wirst sie brauchen, wenn du oder dein Buchhalter/Steuerberater an der jährlichen Einkommensteuererklärung arbeitet.
Die Rechnungen kann man nicht einfach dem Finanzamt geben. Du musst zuerst deinen jährlichen Umsatz ausrechnen und deine Kosten nach Kategorien (Miete, Arbeitsmaterialien, Ware, Personal…) ordnen und addieren. Diese Daten gibst du bei der Einkommensteuererklärung an.
Die Einnahme-Ausgabe Rechnung ist nicht schwer. Man muss aber schon wissen wie es geht. Würde dir raten dich da einzuarbeiten oder einen Buchhalter aufzusuchen (günstiger als ein Steuerberater).
Werde demnächst einen Beitrag schreiben bei dem es darum geht. Gebe dir Bescheid.
Machs gut! Felix
Hallo Felix,
Ich habe eine Frage dazu.
Einkommen = Lohn aus Anstellung + Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit….
ABER wie sieht es aus, wenn ich mit meinem Kleingewerbe (neben meiner Anstellung) keinen Gewinn erziele sondern Verluste?
Wie sieht es dann bei der Steuererklärung aus?
Ich mache neben meinem Hauptjob Hobbymasssig Schmuck. Da ich auf der Sicheren Seite sein wollte und bei Märkten verkaufen wollte habe ich ein freies Gewerbe angemeldet und unterliegen der Kleinunternehmerregelung. Verdient habe ich aber im letzten Jahr nichts, da meine Ausgaben höher waren als meine Einnahmen.
Reicht es wenn ich eine Einnahmen Und Ausgaben Rechnung der Steuererklärung belege?
Danke lg Patricia
Hallo Patricia,
gute Frage! Die Antwort ist: Ja, du kannst Verluste aus früheren Jahren von den Gewinnen der zukünftigen Jahre abziehen.
Seit 2016 können Unternehmer:innen, die ihren Gewinn mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Absatz 3 EStG ermitteln, Verluste in die Folgejahre mitnehmen. Siehe dazu § 18 Absatz 6 EStG.
Machs gut! Felix
Hallo Felix, darf man als Nebenberuflich selbstständig arbeiten trotz wenn man festgestellt ist (Arbeitnehmer)? Ich habe einen Job wo ich 38,5 Std/Woche arbeite und ich möchte auch nachdem Arbeit oder am Wochenende für Privatpersonen arbeiten (z.B. kleine Reparatur, Garten arbeiten, usw). Ist das möglich oder muss man auf jeden Fall eine Gewerbe haben? Kann man sich als Kleinunternehmer melden und trotzdem für eine Firma arbeiten?
Liebe Grüße!
Hallo Edson,
ja, du kannst neben deiner Anstellung einen Gewerbeschein haben und selbstständig tätig sein. Wenn deine Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit unter ca. 6.600 € pro Jahr liegen, kannst du eine Ausnahme von der Versicherungspflicht für Selbstständige beantragen.
Es gibt einen Beitrag dazu: https://minerva.or.at/kleinunternehmerregelung/
Alles Gute, Felix