Wenn Sie sich in Österreich selbstständig machen möchten, brauchen Sie je nach Beruf einen Befähigungsnachweis. Das ist besonders wichtig bei sogenannten reglementierten Gewerben. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Befähigungsnachweis ist, wer ihn braucht und welche Alternativen es gibt – zum Beispiel das Teilgewerbe.
1. Was ist ein Befähigungsnachweis?
Ein Befähigungsnachweis ist ein offizieller Nachweis, dass Sie für ein bestimmtes Gewerbe qualifiziert sind. Das heißt: Sie haben eine Ausbildung, Praxis oder eine Prüfung gemacht, die gesetzlich verlangt wird.
In Österreich unterscheidet man:
- Freie Gewerbe – kein Befähigungsnachweis notwendig
- Reglementierte Gewerbe – Befähigungsnachweis ist Pflicht
Beispiel:
Für den Betrieb von Waschautomaten (freies Gewerbe) brauchen Sie keinen Nachweis.
Für einen Friseursalon brauchen Sie z. B. eine Lehrabschlussprüfung oder eine Meisterprüfung.
2. Welche Berufe brauchen einen Befähigungsnachweis?
Ein reglementiertes Gewerbe darf man nur dann ausüben, wenn man die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Beispiele für reglementierte Gewerbe:
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- Baumeister/in
- Augenoptiker/in
- Kosmetiker/in
- Buchhalter/in
- Gastronom/in, etc.
Die Liste der freien Gewerbe finden Sie hier.
3. Wie finde ich die Zugangsvoraussetzungen für meinen Beruf?
Verordnung + Befähigungsnachweis + Ihr Beruf
In der Verordnung steht:
- Welche Ausbildung notwendig ist
- Wie viele Praxisjahre erforderlich sind
- Ob eine Prüfung verlangt wird
- Ob Ersatzmöglichkeiten bestehen
4. Was tun, wenn ich den Befähigungsnachweis (noch) nicht habe?
Auch wenn Sie den Befähigungsnachweis nicht sofort erfüllen, gibt es Lösungen:
4.1 Teilgewerbe anmelden
Ein Teilgewerbe erlaubt es Ihnen, nur einen Teilbereich eines reglementierten Gewerbes anzumelden – ohne vollen Befähigungsnachweis.
Beispiel: Sie möchten nicht alle Friseurdienstleistungen anbieten, sondern nur Haarverlängerungen oder Bartpflege.
Voraussetzungen:
- Es muss ein klar abgegrenzter Tätigkeitsbereich sein
- Sie müssen die fachliche Fähigkeit für genau diesen Bereich nachweisen
- Es ist keine Meisterprüfung notwendig
Die WKO prüft, ob Ihre Tätigkeit als Teilgewerbe anerkannt werden kann.
4.2 Ausbildung im Ausland – Anerkennung möglich
Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in Österreich gemacht haben, können Sie eine Anerkennung beantragen. Die WKO prüft, ob Ihre Qualifikation vergleichbar ist.
4.3 Ausnahmebewilligung oder Ersatz der Befähigung
Manchmal kann eine langjährige Berufserfahrung den Befähigungsnachweis ersetzen.
Auch eine Ausnahmebewilligung ist möglich – dafür stellen Sie einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft oder Magistratsabteilung.
Fazit: Auch ohne Meisterprüfung gibt es Wege zur Selbstständigkeit
Ein Befähigungsnachweis ist für viele Berufe in Österreich wichtig. Doch auch wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es Lösungen:
- Teilgewerbe anmelden
- Anerkennung Ihrer Ausbildung
- Ausnahme oder Ersatz beantragen
Die WKO Wien und andere Stellen unterstützen Sie dabei, den richtigen Weg zu finden. So können Sie Ihre Selbstständigkeit erfolgreich starten, auch ohne den vollen Befähigungsnachweis.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie sie bitte unten in die Kommentare.
Schöne Grüße, Felix