Befähigungsnachweis – Was ist das?

Wenn Sie sich in Österreich selbstständig machen möchten, brauchen Sie je nach Beruf einen Befähigungsnachweis. Das ist besonders wichtig bei sogenannten reglementierten Gewerben. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Befähigungsnachweis ist, wer ihn braucht und welche Alternativen es gibt – zum Beispiel das Teilgewerbe.

1. Was ist ein Befähigungsnachweis?

Ein Befähigungsnachweis ist ein offizieller Nachweis, dass Sie für ein bestimmtes Gewerbe qualifiziert sind. Das heißt: Sie haben eine Ausbildung, Praxis oder eine Prüfung gemacht, die gesetzlich verlangt wird.

In Österreich unterscheidet man:

  • Freie Gewerbekein Befähigungsnachweis notwendig
  • Reglementierte GewerbeBefähigungsnachweis ist Pflicht

Beispiel:
Für den Betrieb von Waschautomaten (freies Gewerbe) brauchen Sie keinen Nachweis.
Für einen Friseursalon brauchen Sie z. B. eine Lehrabschlussprüfung oder eine Meisterprüfung.

2. Welche Berufe brauchen einen Befähigungsnachweis?

Ein reglementiertes Gewerbe darf man nur dann ausüben, wenn man die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Beispiele für reglementierte Gewerbe:

    • Baumeister/in
    • Augenoptiker/in
  • Kosmetiker/in
  • Buchhalter/in
  • Gastronom/in, etc.
Hier die Liste der reglementierten Gewerbe (Stand 2024, 82 Berufe)

Die Liste der freien Gewerbe finden Sie hier.

3. Wie finde ich die Zugangsvoraussetzungen für meinen Beruf?

Geben Sie in eine Suchmaschine ein:
Verordnung + Befähigungsnachweis + Ihr Beruf

Verordnung Gastgewerbe

In der Verordnung steht:

  • Welche Ausbildung notwendig ist
  • Wie viele Praxisjahre erforderlich sind
  • Ob eine Prüfung verlangt wird
  • Ob Ersatzmöglichkeiten bestehen

Verordnung Gastronomie

4. Was tun, wenn ich den Befähigungsnachweis (noch) nicht habe?

Auch wenn Sie den Befähigungsnachweis nicht sofort erfüllen, gibt es Lösungen:

4.1 Teilgewerbe anmelden

Ein Teilgewerbe erlaubt es Ihnen, nur einen Teilbereich eines reglementierten Gewerbes anzumelden – ohne vollen Befähigungsnachweis.
Beispiel: Sie möchten nicht alle Friseurdienstleistungen anbieten, sondern nur Haarverlängerungen oder Bartpflege.

Voraussetzungen:

  • Es muss ein klar abgegrenzter Tätigkeitsbereich sein
  • Sie müssen die fachliche Fähigkeit für genau diesen Bereich nachweisen
  • Es ist keine Meisterprüfung notwendig

Die WKO prüft, ob Ihre Tätigkeit als Teilgewerbe anerkannt werden kann.

Tipp: Fragen Sie bei der WKO, ob für Ihre Tätigkeit ein Teilgewerbe möglich ist.

4.2 Ausbildung im Ausland – Anerkennung möglich

Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in Österreich gemacht haben, können Sie eine Anerkennung beantragen. Die WKO prüft, ob Ihre Qualifikation vergleichbar ist.

4.3 Ausnahmebewilligung oder Ersatz der Befähigung

Manchmal kann eine langjährige Berufserfahrung den Befähigungsnachweis ersetzen.
Auch eine Ausnahmebewilligung ist möglich – dafür stellen Sie einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft oder Magistratsabteilung.

Fazit: Auch ohne Meisterprüfung gibt es Wege zur Selbstständigkeit

Ein Befähigungsnachweis ist für viele Berufe in Österreich wichtig. Doch auch wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es Lösungen:

  • Teilgewerbe anmelden
  • Anerkennung Ihrer Ausbildung
  • Ausnahme oder Ersatz beantragen

Die WKO Wien und andere Stellen unterstützen Sie dabei, den richtigen Weg zu finden. So können Sie Ihre Selbstständigkeit erfolgreich starten, auch ohne den vollen Befähigungsnachweis.

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie sie bitte unten in die Kommentare.

Schöne Grüße, Felix

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