Wenn eine Privatperson eine Rechnung schreibt, nennt man das eine Privatrechnung. Als Privatperson müssen Sie keine Rechnung schreiben. Oft möchte der Geschäftspartner trotzdem eine Rechnung – meistens, um den Betrag bei den Steuern abzuziehen.
1. Private Gegenstände verkaufen und Rechnung stellen
1.a Wann ist das möglich?
Wenn Sie gebrauchte persönliche Sachen verkaufen, zum Beispiel Kleidung, Elektrogeräte oder Möbel, dann dürfen Sie das privat tun, ohne ein Unternehmen zu gründen. Das ist zum Beispiel über Online-Plattformen wie Willhaben erlaubt.
1.b Gibt es eine Betragsgrenze?
Es gibt keine feste Betragsgrenze, aber: Wenn Sie oft und mit Gewinn verkaufen, kann das als gewerbliche Tätigkeit gelten. Beispiel: Wenn Sie jeden Monat 5 Handys kaufen und weiterverkaufen, ist das kein Privatverkauf mehr.
Wie soll die Rechnung Privatverkauf aussehen?
Eine Rechnung als Privatperson soll klar und einfach sein. Sie können die Rechnung auch von Hand schreiben. Diese Punkte müssen auf der Rechnung stehen:
- Ihr Name und Adresse
- Name und Adresse des Käufers (wenn bekannt)
- Datum des Verkaufs
- Bezeichnung des Gegenstandes
- Verkaufspreis
- Hinweis: „Privatverkauf – keine Umsatzsteuer“
2. Eine Leistung als Privatperson erbringen und Rechnung stellen
2.a Bis welchen Betrag ist das möglich?
Wenn Sie einmalig eine Dienstleistung anbieten dürfen Sie eine Rechnung als Privatperson schreiben.
Solche einmaligen Tätigkeiten sind erlaubt, solange der Betrag unter 730 Euro im Jahr liegt.
2.b Was ist dabei zu beachten?
- Die Leistung darf nicht regelmäßig und gewerblich sein.
- Sie dürfen keinen Gewinn erzielen, der über 730 Euro im Jahr liegt, sonst müssen Sie Steuern zahlen.
- Für Privatdienste dürfen Sie keine Werbung machen. Auch keine Webseite haben.
- Eine Rechnung von Privatperson beinhaltet kein Umsatzsteuer! (als Privatperson haben Sie keine UID-Nummer)
- Wenn Sie öfter Rechnungen schreiben, prüfen Sie, ob Sie ein Kleingewerbe anmelden sollten.
Wie soll die Rechnung Privatleistung aussehen?
Eine Rechnung als Privatperson soll klar und einfach sein. Sie können die Rechnung auch von Hand schreiben. Diese Punkte müssen auf der Rechnung stehen:
- Ihr Name und Adresse
- Tätigkeit beschreiben (z. B. „Hilfe beim Umzug“)
- Datum und Leistungszeitraum
- Betrag
- Hinweis: „Privatperson – keine Umsatzsteuer“
3. Sind Privatverkäufe oder Privatdienste beim Finanzamt zu melden?
- Privatverkäufe (gebrauchte Gegenstände) müssen nicht gemeldet werden, wenn kein Gewinn erzielt wird.
- Dienstleistungen bis insgesamt 730 Euro im Jahr sind steuerfrei.
- Wenn Sie jedoch regelmäßig tätig sind oder mehr verdienen, müssen Sie das dem Finanzamt melden.
Fazit:
Sie dürfen als Privatperson eine Rechnung schreiben, wenn es nur gelegentlich ist und Sie nicht gewerblich handeln.
Wenn es Ihnen Spass macht nebenbei Geld zu verdienen, kommt für Sie ein Kleingewerbe in Frage. Hier finden Sie Informationen dazu.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie sie bitte unten in die Kommentare.
Schöne Grüße, Felix