Sie halten gelegentlich Vorträge, geben Workshops, arbeiten als Künstler:in oder Journalist:in und erhalten dafür Honorare? Vielleicht haben Sie Post von der SVS bekommen und fragen sich jetzt: Bin ich Gewerbetreibende:r oder gehöre ich zu den „Neuen Selbständigen“? Und muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Diese Unsicherheit ist völlig normal. Viele Menschen in Österreich, die nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig arbeiten, sind sich nicht sicher, in welche Kategorie sie fallen. Dieser Artikel klärt, was neue selbständige sind, wie sich diese von Gewerbetreibenden unterscheiden und was das konkret für Ihre Sozialversicherung und Steuern bedeutet.
Was ist ein neuer Selbständiger?
Wichtig zu wissen: Die Einteilung ist historisch gewachsen
Die Trennung zwischen Gewerbe und „Neuen Selbständigen" folgt keiner klaren Logik: Diese Struktur ist historisch gewachsen und wirkt deswegen kompliziert.
Es gibt keine offizielle Liste, die diese Tätigkeiten aufzählt. Stattdessen gibt es rechtliche Kriterien, nach denen die SVS und das Finanzamt prüfen, ob eine Tätigkeit als „neue Selbständigkeit" gilt.
Rechtlich definiert ist das im § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz). Vereinfacht gesagt: Wenn Sie selbstständig arbeiten, aber Ihre Tätigkeit nicht zu den klassischen Gewerben zählt, sind Sie höchstwahrscheinlich als Neue:r Selbständige:r einzustufen...
Was für Sie zählt: Wichtig ist, dass Sie Ihre eigene Tätigkeit richtig einordnen. Und dann wissen, welche Konsequenzen das für die Sozialversicherung (SVS) und Ihre Steuern hat. Genau dabei hilft Ihnen dieser Artikel.
Der neue Selbständiger braucht kein Gewerbeschein. Das ist der Hauptunterschied gegenüber einen „klassischen“ Selbständiger.
| Kriterium | Neue Selbstständige | Klassische Selbstständige (Gewerbetreibende) |
|---|---|---|
| Gewerbeschein | Kein Gewerbeschein | Gewerbeschein notwendig |
| Beispiele | Künstler:innen, Autor:innen, Vortragende, IT-Freelancer | Friseur:innen, Fotograf:innen, Händler:innen, Gastronomen |
| Anmeldung | Beim Finanzamt + SVS | Beim Gewerbeamt + Finanzamt + SVS |
| Pflichtversicherung (2025) | Ab € 6.221,28 Gewinn jährlich | Ab € 6.221,28 Gewinn jährlich |
| Wirtschaftskammer (WKO) | Keine Mitgliedschaft | Pflichtmitgliedschaft |
| Einkommensteuer | Ja, wie bei allen Selbstständigen | Ja |
| Umsatzsteuer | unter € 55.000 Jahresumsatz nicht verpflichtend (Kleinunternehmerregel) | unter € 55.000 Jahresumsatz nicht verpflichtend (Kleinunternehmerregel) |
| Buchführung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ab 700.000 € Jahresumsatz: doppelte Buchhaltung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ab 700.000 € Jahresumsatz: doppelte Buchhaltung |
| Pauschalierung | Möglich | Möglich |
| Förderungen / Unterstützung | Eingeschränkt, da keine WKO-Zugehörigkeit | Besserer Zugang durch WKO-Mitgliedschaft |
| Berufliche Tätigkeit | Freiberuflich, wissens- oder kreativbasiert | Gewerblich, praktisch, dienstleistungsorientiert |
Neue Selbstständige haben keinen normalen Arbeitsvertrag (wie Angestellte oder freie Dienstnehmer:innen), sondern einen Werkvertrag (wie andere Selbstständige).
Ein Werkvertrag bedeutet: Eine Person verspricht, ein bestimmtes Werk zu machen. Im Werkvertrag ist das Ergebnis wichtig, nicht wie lange oder wann man arbeitet.
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Neue Selbständige: Merkmale
- Die selbstständige Person ist unabhängig von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber.
- Die Arbeit muss nicht immer persönlich gemacht werden. Eine andere Person darf die Arbeit übernehmen.
- Es gibt keine Weisungen – die Auftraggeberin oder der Auftraggeber sagt nicht, wie oder wann etwas gemacht werden muss.
- Die Person hat eine eigene Firma oder Struktur – zum Beispiel ein Büro oder eigene Arbeitsmittel.
Merken:
"Neue Selbständige" sind Personen, die selbstständig tätig sind, aber kein Gewerbe ausüben .
Warum kein Gewerbeschein?
---> Weil es nicht zu den freien Gewerben und nicht zu den reglementierten Gewerben gehört.
Gewerbeschein oder nicht? Einige Beispiele
| Beruf / Tätigkeit | Gewerbeschein nötig? | Begründung / Info |
|---|---|---|
| Friseur:in | Ja | Reglementiertes Gewerbe – braucht Befähigungsnachweis und Gewerbeanmeldung |
| IT-Freelancer:in (Programmierung) | Nein (meistens) | Neue Selbstständige – wenn individuelle Softwareentwicklung ohne Gewerbebetrieb |
| Grafiker:in | Ja (meistens) | Freies Gewerbe – je nach Tätigkeit (z. B. Werbedesign) |
| Yogalehrer:in | Nein | Neue Selbstständige – wenn keine fixen Räumlichkeiten oder Kurse im Studio |
| Musiker:in | Nein | Künstlerische Tätigkeit – kein Gewerbe |
| Texter:in / Copywriter | Nein | Neue Selbstständige – kreative, freie Tätigkeit |
| Sprachtrainer:in / Nachhilfe | Nein | Neue Selbstständige – Bildungsbereich, freier Beruf |
| Fotograf:in | Ja | Reglementiertes Gewerbe – Befähigungsnachweis nötig |
| Reinigungskraft (gewerblich) | Ja | Freies Gewerbe – Anmeldung nötig |
| Influencer:in / Content Creator | Nein (oft) | Neue Selbstständige – aber Achtung bei Produktverkauf (dann Gewerbe nötig!) |
Sozialversicherung für Neue Selbständige (SVS)
Versicherungspflicht bei der SVS
Wenn Sie als Neue:r Selbständige:r arbeiten, sind Sie grundsätzlich bei der SVS versicherungspflichtig. Das bedeutet: Sie zahlen dort Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.
Ausnahme bei geringem Gewinn
Wenn Ihr Gewinn aus der neuen Selbständigkeit die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet (2025: 6.613,20 €/Jahr), können Sie eine Ausnahme von der Versicherungspflicht beantragen. Das bedeutet: Sie zahlen keine SVS-Beiträge, sind aber auch nicht kranken- und pensionsversichert über diese Tätigkeit. Informationen dazu im Beitrag SVS geringfügig.
Neue Selbständige neben einer Anstellung
Viele Neue Selbständige üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus – also parallel zu einer Anstellung. In diesem Fall entsteht eine sogenannte Doppelversicherungssituation: Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge sowohl über Ihre Anstellung (an die ÖGK) als auch über Ihre selbständige Tätigkeit (an die SVS).
Steuern für Neue Selbständige
Einkommensteuer auf den Gewinn
Als Neue:r Selbständige:r zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn. Gewinn bedeutet: Ihre Einnahmen (Honorare) minus Ihre Ausgaben (z. B. für Material, Fahrtkosten, Fortbildungen).
Sie geben Ihre Einkünfte in der jährlichen Einkommensteuererklärung an. Mehr Informationen im Beitrag Steuern in Österreich.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Ob Sie auf Ihren Honorarnoten Umsatzsteuer (USt) ausweisen müssen, hängt davon ab, ob Sie die Kleinunternehmerregelung (KUR) nutzen. Wenn Ihr Jahresumsatz unter der KUR-Grenze liegt (2025: 55.000 Euro), müssen Sie keine Umsatzsteuer verrechnen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Fazit
Neue Selbständige in Österreich brauchen keinen Gewerbeschein, sind aber trotzdem sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Wenn Sie Honorare für Tätigkeiten wie Vorträge, künstlerische Leistungen oder Trainings erhalten, gehören Sie höchstwahrscheinlich zu dieser Gruppe.
Bei Fragen kontaktieren Sie unbedingt die Wirtschaftskammer. Sie bieten gratis Beratungen an. Hotline WKO Wien: 01514500
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Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße, Felix
Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.
Mag. Felix Rizo-Patron
Als Gründer des Vereins und zertifizierter Digitalexperte ist es mein Ziel, den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit in Österreich für alle zugänglich und verständlich zu machen.
Professionelle Umsetzung: Für eine detaillierte, operative Begleitung (z. B. Marketing-Automatisierung oder Strategie-Umsetzung) stehe ich Ihnen als selbstständiger Unternehmensberater zur Verfügung. Hierfür gibt es WKÖ-Förderungen. Mehr dazu erfahren Sie auf automatiko.at oder LinkedIn.
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