In Österreich zahlen viele Menschen jedes Jahr zu viel Lohnsteuer. Mit dem Steuerausgleich (auch Arbeitnehmerveranlagung genannt) können Sie sich das Geld zurückholen. In diesem Text erfahren Sie, wann Sie einen Steuerausgleich machen sollten, welche Dokumente Sie brauchen und was dabei wichtig ist.
Was ist ein Steuerausgleich?
Ein Steuerausgleich ist eine Überprüfung Ihrer Lohnsteuer durch das Finanzamt. Wenn Sie mehr Steuer gezahlt haben, als nötig war, bekommen Sie das Geld zurück.
Wird der Steuerausgleich automatisch gemacht?
Ja, seit 2016 wird der Steuerausgleich vom Finanzamt automatisch gemacht. Aber viele Dinge werden dabei nicht berücksichtigt – zum Beispiel: Werbungskosten, Kosten für Alleinverdiener oder Alleinerzieher, Unterhaltszahlungen, Familienbonus, Pendlerpauschale oder außergewöhnliche Belastungen.
Wichtig: 5 Jahre!
Auch wenn der Steuerausgleich (=Arbeitnehmerveranlagung) automatisch gemacht wurde, können Sie trotzdem einen Antrag stellen. Sie haben dafür 5 Jahre Zeit. Das heißt: Für das Jahr 2024 können Sie bis Ende 2029 einen Antrag machen und weitere Kosten absetzen – auch dann, wenn Sie für 2024 schon Geld zurückbekommen haben.
Wer sollte den Steuerausgleich machen?
- Arbeiter und Angestellte
- Personen mit mehreren Jobs
- Personen, die Kosten wegen der Arbeit hatten
- Personen mit außergewöhnlichen Belastungen
- Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben (und beim AMS waren)
In den meisten Fällen ist der Steuerausgleich freiwillig. Das bedeutet: Sie müssen ihn nicht machen – aber Sie sollten, weil Sie oft Geld zurückbekommen.
Achtung!
In manchen Fällen sind Sie aber verpflichtet, der Steuerausgleich zu machen:
- wenn Sie mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatten
- wenn Sie andere Einkünfte haben (zum Beispiel aus selbständiger Tätigkeit oder Vermietung)
Frist: Wenn Sie verplichtet sind, den Steuerausgleich zu machen, müssen Sie ihn bis spätestens 30. Juni des Folgejahres (bei Online-Erklärungen) abgeben – da gelten die 5 Jahre nicht.
Warum sollte ich der Steuerausgleich machen?
Mit dem Steuerausgleich bekommen viele Menschen mehrere Hundert Euro zurück – in manchen Fällen sogar über 1.000 Euro.
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Was kann ich von den Steuern abziehen?
1 – Werbungskosten:
Das sind Kosten, die mit dem Beruf zu tun haben. Man kann sie bei der Steuer angeben und Geld zurückbekommen.
Werbungskosten sind zum Beispiel: Arbeitsschuhen, Arbeitskleidung, Laptop, Ausbildungen, Fachliteratur, Werkzeuge…
2 – Pendlerpauschale:
Egal, ob Sie mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren – Sie können die Pendlerpauschale bekommen, wenn Ihr Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer entfernt ist.
Laden Sie den Bericht/das Formular einfach herunter und geben Sie es beim Steuerausgleich dazu.
3 – Aussergewöhnliche Belastungen:
Damit eine Ausgabe als außergewöhnliche Belastung gilt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Sie muss außergewöhnlich sein: Das heißt: Die Kosten sind höher als „normal“. D.h. höher als bei den meisten anderen Menschen.
- Sie muss zwangsläufig entstehen: Zum Beispiel: Operationen, Zahnbehandlungen, Brillen, Medikamente oder Physiotherapie. Wenn ein Arzt die Behandlung verordnet, ist es zwangsläufig.
- Sie muss Ihre finanzielle Situation belasten: Deshalb gibt es oft einen sogenannten Selbstbehalt. Nur wenn die Kosten diesen Selbstbehalt übersteigen, können sie steuerlich abgesetzt werden.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Sie brauchen die Lohnzettel nicht selbst abgeben. Der Arbeitgeber und das AMS melden alles, und es sollte schon auf FinanzOnline stehen. Sie brauchen nur:
- Rechnungen und Belege für die Ausgaben:
- Brille, Medikamente
- Arbeitsmittel (z. B. Arbeitsschuhe, Arbeitskleidung, Laptop)
- Fahrkarten, …
- FinanzOnline-Zugang
→ www.finanzonline.at
→ Anmeldung mit ID Austria (früher Handy-Signatur)
Die Belege müssen Sie falls eine Kontrolle vom Finanzamt kommt 7 Jahre aufbewahren! Erst
Bald schreibe ich einen Beitrag darüber, wie Sie die ID Austria bekommen können. Wenn Sie informiert werden möchten, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse unten ein.
Fazit: Steuerausgleich machen zahlt sich aus
Wenn Sie in Österreich arbeiten, lohnt es sich fast immer, den Steuerausgleich zu machen. Es ist kostenlos, dauert nicht lange und bringt oft mehrere Hundert Euro zurück.
Denken Sie daran:
- Sie können den Antrag selbst online stellen
- Sie brauchen nur wenige Unterlagen
- Sie können auch für die letzten 5 Jahre rückwirkend das Geld holen
Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße, Felix
Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.
Mag. Felix Rizo-Patron
Als Gründer des Vereins und zertifizierter Digitalexperte ist es mein Ziel, den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit in Österreich für alle zugänglich und verständlich zu machen.
Professionelle Umsetzung: Für eine detaillierte, operative Begleitung (z. B. Marketing-Automatisierung oder Strategie-Umsetzung) stehe ich Ihnen als selbstständiger Unternehmensberater zur Verfügung. Hierfür gibt es WKÖ-Förderungen. Mehr dazu erfahren Sie auf automatiko.at oder LinkedIn.
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