Versicherung als Angestellter und Selbstständiger: Was du wissen solltest
Viele Menschen in Österreich starten ihre Selbstständigkeit neben einem festen Job. Vielleicht arbeitest du Teilzeit oder Vollzeit angestellt und hast nebenbei ein kleines Gewerbe. Das ist ganz normal und oft ein guter Weg, um erste Erfahrungen zu sammeln. Doch dabei gibt es etwas Wichtiges zu beachten: die Versicherungspflicht in zwei Systemen.
Was bedeutet das? Wenn du angestellt bist, bist du automatisch über deinen Arbeitgeber bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) versichert. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, wirst du automatisch auch bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) versichert. Das passiert ohne Antrag. So stellt der Staat sicher, dass jede deiner Tätigkeiten abgesichert ist.
Viele sprechen in diesem Zusammenhang von „Doppelversicherung“. Das ist aber nicht ganz richtig. Du zahlst nicht doppelt für dieselbe Leistung, sondern du zahlst getrennte Versicherungsbeiträge für zwei verschiedene Einkommensarten: dein Gehalt aus der Anstellung und deinen Gewinn aus der Selbstständigkeit.
In diesem Beitrag erklären wir dir einfach und verständlich, was du tun kannst, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Wann bist du in beiden Systemen versichert?
Du bist in zwei Sozialversicherungssystemen, wenn du gleichzeitig:
- unselbstständig (angestellt) bist und
- selbstständig (z. B. mit Gewerbeschein) arbeitest
Dann bist du bei der ÖGK für deine Anstellung und bei der SVS für deine selbstständige Tätigkeit versichert.
Welche Versicherungen sind betroffen?
Folgende Bereiche sind betroffen:
- Krankenversicherung
- Pensionsversicherung
- Unfallversicherung
Du zahlst also für beide Einkommen getrennte Beiträge. Besonders in der Krankenversicherung kann das wie eine Doppelbelastung wirken. Die Leistungen bekommst du aber meist nur einmal (zum Beispiel bei einem Arztbesuch).
Gegenüberstellung: Was kostet die Versicherung?
Hier findest du eine einfache Übersicht über die ungefähren Beitragssätze (Stand 2024):
Bereich | ÖGK (Angestellt) Arbeitnehmer | ÖGK (Angestellt) Arbeitgeber | SVS (Selbstständig) |
---|---|---|---|
Krankenversicherung | ca. 7,65 % vom Bruttolohn | ca. 3,78 % vom Bruttolohn | ca. 6,8 % vom Gewinn |
Pensionsversicherung | ca. 10,25 % vom Bruttolohn | ca. 12,55 % vom Bruttolohn | ca. 18,5 % vom Gewinn |
Unfallversicherung | – | ca. 1,2 % vom Bruttolohn | Fixbetrag: ca. 10 Euro/Monat |
Hinweis: Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber einen großen Teil der Sozialversicherung. Bei Selbstständigen musst du alle Beiträge selbst zahlen.
Wie kannst du Beiträge bei der SVS vermeiden?
Wenn dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit unter einer bestimmten Grenze bleibt, kannst du bei der SVS eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen. Die Grenze liegt (Stand 2024) bei 5.961,72 Euro Gewinn pro Jahr.
Wichtig: Es geht um den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), nicht um den Umsatz!
Wenn dein Gewinn darunter liegt, kannst du einen Antrag auf Ausnahme gemäß §19 Abs. 2 GSVG stellen. Dann musst du für die selbstständige Tätigkeit keine SVS-Beiträge zahlen.
Was passiert, wenn du mehr verdienst?
Wenn dein Gewinn über der Grenze liegt, musst du dich auch bei der SVS versichern. In diesem Fall zahlst du Beiträge für beide Einkommen. Das wirkt wie eine Doppelversicherung, ist aber gesetzlich so vorgesehen.
Wichtig: Wenn du bei der SVS versichert bist, werden die gezahlten Beiträge automatisch deiner Pensionsversicherung angerechnet – zusätzlich zu deiner Anstellung. Du musst dafür nichts extra beantragen. Das bedeutet: Auch wenn du mehr zahlst, bekommst du später auch mehr Pension.
Tipp: Einkommen gut dokumentieren
Bewahre alle Rechnungen und Belege gut auf. So kannst du deinen Gewinn genau berechnen. Die SVS prüft nämlich deinen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt. Wenn du dort den Antrag auf Ausnahme stellst, musst du zeigen, dass dein Gewinn unter der Grenze liegt.
Fazit
Wenn du angestellt bist und gleichzeitig selbstständig arbeitest, solltest du dich unbedingt mit dem Thema Versicherungspflicht in beiden Systemen beschäftigen. Du zahlst nicht doppelt für dieselbe Leistung, sondern getrennt für zwei verschiedene Einkommensquellen. Wenn dein Gewinn gering ist, kannst du dich von der SVS befreien lassen. Bei höherem Gewinn ist die Versicherung bei der SVS verpflichtend, aber du kannst von einer besseren Pensionsvorsorge profitieren.
Tipp: Sprich mit der SVS oder einem Steuerberater, bevor du dein Gewerbe anmeldest. So kannst du Geld sparen und bist auf der sicheren Seite.