Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer in Österreich
Gute Nachrichten für alle, die in Österreich selbstständig sind oder ein eigenes Unternehmen gründen wollen: Ab dem 1. Jänner 2025 gibt es wichtige Änderungen für sogenannte Kleinunternehmer. Die Umsatzgrenze für zwei wichtige Bereiche wurde auf 55.000 Euro erhöht:
- Für die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer
- Um Beiträge bei der Sozialversicherung für Selbstständige zu sparen.
Was bedeutet das genau? Und welche Vorteile bringt das für Gründerinnen und Gründer? Wir erklären es dir einfach und klar.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Bis 31.12.24 dürfte man Umsätze von maximal 35.000 Euro pro Jahr haben um Kleinunternehmer zu sein. Man brauchte also keine Umsatzsteuer auf die Rechnungen anführen und auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.
Ab dem 1.1.2025 gilt:
Die neue Grenze ist 55.000 Euro brutto im Jahr.
Beispiel:
Sie sind Nachhilfelehrerin und verdienen 50.000 Euro im Jahr.
→ Sie müssen keine Umsatzsteuer verrechnen.
→ Sie brauchen auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Das spart Zeit und Geld!
Was ändert sich bei der Sozialversicherung?
Bis 31.12.2024 müsste man Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) zahlen, wenn der Umsatz über 35.000 Euro im Jahr lag. Jetzt wird es einfacher:
Ab 2025 gilt:
Wenn Sie unter 55.000 Euro Umsatz bleiben, können Sie von der Pflichtversicherung ausgenommen werden. Sie zahlen dann nur für die Unfallversicherung (ca. 12 Euro im Monat)
Wichtig:
Die Ausnahme gilt nicht automatisch. Sie müssen den Antrag stellen, wenn Sie keine Pflichtversicherung wollen.
Welche Folgen haben die Änderungen?
- Mehr Menschen können ohne große Bürokratie die Selbstständigkeit starten: Viele kleine Unternehmer, vor allem im Nebenerwerb (z. B. neben dem Hauptjob), profitieren davon.
- Sie können mehr Umsatz machen, ohne steuerlich benachteiligt zu werden: Früher haben viele versucht, unter 35.000 Euro zu bleiben – jetzt ist mehr möglich!
- Sie füllen weniger Steuerformulare aus: Wenn Sie unter der neuen Grenze bleiben, brauchen Sie keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Für wen ist das interessant?
Diese Änderungen sind besonders gut für:
- EPUs (Ein-Personen-Unternehmen)
- Gründerinnen im Nebenerwerb
- Kreative Berufe (z. B. Grafik, Fotografie)
- Online-Shops mit kleinem Umsatz
- Personen mit Dienstleistungs-Gewerbe (z. B. Reinigung, Nachhilfe, Kosmetik)
Tipp zum Schluss:
Die Kleinunternehmerregelung 2025 ist eine tolle Sache. Aber passen Sie auf: Auch wenn Sie keine Umsatzsteuer zahlen und von der Sozialversicherung ausgenommen sind, Sie sind trotzdem Unternehmerin oder Unternehmer. Sie brauchen eine Gewerbeanmeldung, eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen und am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der WKO oder bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) nach. Sie helfen dir gerne – kostenlos!