Nebenberuflich selbstständig in Österreich: Versicherung und Steuern

Nebenberuflich selbstständig heißt, dass du voll oder teilzeit angestellt bist und nebenbei selbstständig tätig.

Um selbstständig zu arbeiten, musst du deinen Job nicht unbedingt kündigen. Du kannst die Selbstständigkeit auch nebenbei angehen. Das macht aus den folgenden Gründen Sinn:

  • mit deiner (Teilzeit-) Anstellung, kannst du deine Lebenskosten decken,
  • über die Anstellung bist du Pension- und Krankenversichert,
  • wenn dein Gewinn aus der selbstständige Tätigkeit unter 6.613,2 € pro Jahr bleibt, kannst du eine Ausnahme aus der Gewerbliche Sozialversicherung beantragen

D.h.: Du bist von Anfang an nicht auf die Gewinne deiner selbstständige Tätigkeit angewiesen und hast damit Zeit, dir einen Kundenstock aufzubauen.

Die Ausnahme aus der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)

Wenn dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit unter ca. 6.613,20 € jährlich bleibt, und dein Umsatz unter 55.000 € (Stand 2025), kannst du bei der SVS eine Befreiung beantragen.

Wenn die Befreiung anerkannt wird, dann bist du bei der Sozialversicherung der Selbstständigen nicht mehr versichert – mit der nebenberuflichen Anstellung aber schon! Der Vorteil ist, dass du so selbstständig tätig sein kannst, ohne die Beiträge der Sozialversicherung der Selbstständigen zahlen zu müssen.

Das geht natürlich nur, soweit dein Gewinn unter 6.613,20 € im Jahr bleibt. Wenn sich über die Einkommensteuererklärung nachträglich ergibt, dass der Gewinn höher war, musst du die SVS Beiträge für das ganze Jahr nachzahlen. So pass auf!

Nebenberuflich Selbstständig: Steuern

Wenn du selbstständig tätig bist, dann musst du jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Einkommen = Lohn aus Anstellung + Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit

Dein Einkommen besteht aus dem Lohn aus deiner Anstellung und dem Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit.

In dieser Tabelle siehst du, was du an Steuern in 2025 zu zahlen hast (auf 1.000er gerundet):

TarifstufeEinkommenSteuersatz
1bis 13.0000%für die ersten 13.000
213.000 bis 21.00020%für die nächsten 8.000
321.000 bis 36.00030%für die nächsten 15.000
436.000 bis 69.00040%für die nächsten 33.000
569.000 bis 103.00048%für die nächsten 34.000
6103.000 bis 1.000.00050%für die nächsten 87.000
7über 1.000.00055%für alles über 1.000.000

Beispiel

Kristen Stewart arbeitet 30 Stunden pro Woche als Verkäuferin. Mit dieser Anstellung verdient sie ca. 26.000 € brutto pro Jahr (1850 € pro Monat).

Kristen macht nebenberuflich auch Webseiten. Mit dieser selbstständigen Tätigkeit hat sie im Jahr 2025 einen Umsatz von 8.000 € und Kosten von 2.000 €; d.h. einen Gewinn von 6.000 €

EINKOMMEN

Somit hat Kristen 2025 ein (Brutto-) Einkommen von 26.000 + 6.000 = 32.000 €

STEUERN (siehe Tabelle oben)

Anstellung + Selbstständig:

(13.000 x 0%) + (8.000 x 20%) + (11.000 x 30%) = 4.900 €

Anstellung:

Über die Anstellung werden Kristen im Jahr 2025 ca. 3100 €* an Lohnsteuer abgezogen (Freibeträge nicht berücksichtigt!).

(13.000 x 0%) + (8.000 x 20%) + (5.000 x 30%)  = 3.100 €

NACHZAHLUNG

Von die 4.900 an fälligen Einkommensteuer (=Lohnsteuer), ziehe ich die bereits bezahlten 3.100 €.

4.900 – 3.100 = 1.800 €

Kristen muss aufgrund der selbstständigen Tätigkeit 1.800 € an das Finanzamt nachzahlen.

Beachte: dies ist ein vereinfachter Beispiel um das Prinzip zu verstehen, wie die Einkommensteuer berechnet wird. Freibeträge und Absetzbeträge (mindern die Steuern die zu zahlen sind) wurden in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

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Bis dann, Felix

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