Österreichische Steuersätze einfach erklärt – Umsatzsteuer & Einkommensteuer

Wenn Sie sich selbstständig machen, kommen Sie mit dem österreichischen Steuersystem in Kontakt. Besonders wichtig sind dabei zwei Steuerarten: die Umsatzsteuer (USt) und die Einkommensteuer. Dieser Beitrag erklärt beide einfach und verständlich.

1. Die Umsatzsteuer (USt)

a. Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird vom Kunden bezahlt, aber vom Unternehmer ans Finanzamt weitergegeben.

Beispiel: Sie verkaufen eine Dienstleistung um 100 € netto. Mit 20 % USt stellen Sie dem Kunden 120 € brutto in Rechnung:

Nettopreis USt (20 %) Bruttopreis
100 € 20 € 120 €

b. Wie funktioniert die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie als Unternehmer beim Einkauf bezahlen. Wenn Sie als Unternehmer registriert sind, können Sie diese vom Finanzamt zurückfordern.

Beispiel: Sie kaufen einen Drucker für Ihr Büro um 240 € brutto (inkl. 20 % USt):

Nettopreis USt (20 %) Bruttopreis
200 € 40 € 240 €

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie die 40 € Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Wichtig: Als Konsument oder als Kleinunternehmer bekommen Sie keine Vorsteuer zurück.

c. Umsatzsteuersätze in Österreich

In Österreich gibt es drei Umsatzsteuersätze:

Steuersatz Gilt für Beispiele
20 % Normalsteuersatz Kleidung, Technik, Dienstleistungen
10 % Ermäßigter Steuersatz Lebensmittel, Bücher, Miete
13 % Spezialsatz Kino, Theater, Pflanzen

Beispiele aus dem Alltag:

  • Sie betreiben ein Café:
    Ein Frühstück kostet 10 € netto + 1 € USt (10 %) = 11 € brutto
  • Sie sind Fotograf:
    Ein Fotoshooting kostet 200 € netto + 40 € USt (20 %) = 240 € brutto
  • Sie verkaufen Konzerttickets:
    Ticketpreis 30 € + 3,90 € USt (13 %) = 33,90 € brutto

 

2. Die Einkommensteuer

a. Einkommensteuer und Lohnsteuer

Lohnsteuer und Einkommensteuer sind eigentlich das Gleiche. Wenn Sie angestellt sind, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch ab. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie die Einkommensteuer selbst dem Finanzamt melden.

Steuerart Für wen? Wer führt sie ab?
Einkommensteuer Selbstständige Der Unternehmer selbst
Lohnsteuer Angestellte Der Arbeitgeber zieht sie ab
  • Als Selbstständiger müssen Sie die Einkommensteuer selbst berechnen und beim Finanzamt melden, z. B. mit dem Formular E1
  • Der Steuersatz ist für Angestellte und Selbstständige gleich..

b. Einkommensteuersätze in Österreich (2025)

Die Einkommensteuer in Österreich ist progressiv. Das bedeutet: Je mehr Sie verdienen, desto höher der Steuersatz.

Aber die Berechnung ist gestaffelt! Der Steuersatz gilt nicht für das ganze Einkommen, sondern nur für den jeweiligen Teil der Einkommensstufen.
Einkommen (jährlich) Steuersatz
bis 13.308 € 0 %
13.308 – 21.617 € 20 %
21.617 – 35.836 € 30 %
35.836 – 69.166 € 40 %
69.166 – 103.072 € 48 %
103.072 – 1 Mio. € 50 %
über 1 Mio. € 55 %

Beispielrechnungen für Selbstständige:

Valmir macht Gartenarbeit selbstständig und hat ein Gewinn von 38.000 Euro im Jahr 2025. So wird die Steuer berechnet:

Tarifstufen Steuersatz Einkommen Valmir Steuer
bis 13.308 € 0 % 13.308 € 0 €
13.308 – 21.617 € 20 % 8.309 € ca. 1.662 €
21.617 – 35.836 € 30 % 14.219 € ca. 4.266 €
35.836 – 69.166 € 40 % 2.164 € ca. 866 €
Gesamt 38.000 € ca. 6.796 €

Valmir muss 6.796 Euro Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen.

(Vereinfacht, ohne Abzüge oder Sonderausgaben)

Fazit:

  • Die Umsatzsteuer betrifft Ihre Rechnungen an Kunden.
  • Mit einer USt-Registrierung können Sie Vorsteuer abziehen.
  • Als Selbstständiger müssen Sie die Einkommensteuer selbst berechnen.
  • Die Steuersätze steigen mit dem Einkommen – informieren Sie sich frühzeitig!

Tipp: Holen Sie sich Unterstützung bei der WKO oder Gründerservice.

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie sie bitte unten in die Kommentare.

Freundliche Grüße, Felix

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