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Steuern in Österreich für Selbstständige: Umsatzsteuer und Einkommensteuer einfach erklärt

Sie denken darüber nach, sich selbstständig zu machen – vielleicht nebenberuflich neben Ihrer Anstellung? Dann haben Sie sich vermutlich schon gefragt: Was kommt da steuerlich auf mich zu? Viele Menschen fühlen sich von Steuerthemen überfordert, dabei ist das Grundprinzip gar nicht so kompliziert, wenn man es Schritt für Schritt betrachtet.

Dieser Artikel richtet sich an alle, die sich selbstständig machen wollen und verstehen möchten, wie Steuern in Österreich für Selbstständige funktionieren. Wir konzentrieren uns auf die zwei wichtigsten Steuern: die Umsatzsteuer (USt) und die Einkommensteuer (ESt). Beide spielen eine zentrale Rolle, wenn Sie selbstständig arbeiten.

Ein wichtiger Hinweis vorab: Steuern und Sozialversicherung sind zwei getrennte Themen. Wenn Sie nebenberuflich selbstständig starten, sollten Sie sich auch mit der SVS-Pflicht beschäftigen. Mehr dazu finden Sie im Post Nebenberuflich selbstständig in Österreich oder SVS geringfügig.

Umsatzsteuer (USt) – Was Sie als Selbstständige wissen müssen

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Das bedeutet: Sie wird letztlich vom Endkunden bezahlt, aber Sie als Unternehmerin oder Unternehmer führen sie ans Finanzamt ab.

Das Grundprinzip ist einfach: Netto + USt = Brutto

Ein Beispiel…

Sie arbeiten als Grafikdesignerin und stellen einem Kunden 1.000 € für einen Auftrag in Rechnung. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie zusätzlich 20 % USt berechnen – also 200 €. Ihr Kunde zahlt insgesamt 1.200 € brutto. Die 200 € USt leiten Sie später an das Finanzamt weiter. Bei Ihnen bleiben die 1.000 € netto.

Wie funktioniert die Vorsteuer?

Jetzt wird es interessant: Als umsatzsteuerpflichtige Person können Sie sich die Vorsteuer zurückholen. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie selbst bei Ihren Einkäufen bezahlen.

Ein Beispiel…

Sie kaufen einen Laptop für Ihr Business um 1.200 € brutto (1.000 € netto + 200 € USt). Diese 200 € USt können Sie als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen – Sie bekommen sie also zurück oder verrechnen sie mit der USt, die Sie von Ihren Kunden einnehmen.

Wichtig: Vorsteuer können Sie nur abziehen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Konsumenten und Kleinunternehmer, die von der USt befreit sind, haben diese Möglichkeit nicht. Für sie bleibt der Bruttopreis die tatsächliche Belastung.

Die USt-Sätze in Österreich

In Österreich gibt es drei verschiedene Umsatzsteuersätze:

  • 20 % (Normalsatz): Gilt für die meisten Dienstleistungen und Waren – zum Beispiel für Beratungsleistungen, Fotografie, IT-Services oder Möbel.
  • 10 % (ermäßigter Satz): Gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und bestimmte Getränke.
  • 13 % (ermäßigter Satz): Gilt beispielsweise für Tickets zu Kulturveranstaltungen oder bestimmte lebende Tiere.

Die Kleinunternehmerregelung – USt-Befreiung

Es gibt eine Ausnahme: die Kleinunternehmerregelung (KUR). Wenn Ihr Jahresumsatz unter einer bestimmten Grenze liegt, können Sie von der Umsatzsteuer befreit sein. Das bedeutet:

  • Sie schreiben auf Ihren Rechnungen keine USt aus (nur den Nettobetrag).
  • Sie können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Für wen sich die Kleinunternehmerregelung lohnt und wann Sie eventuell zur Regelbesteuerung optieren sollten, erklären wir ausführlich in unserem Artikel Kleinunternehmerregelung und im Artikel Optierung Umsatzsteuer.

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Einkommensteuer (ESt) – Steuern auf Ihren Gewinn

Einkommensteuer und Lohnsteuer – der Unterschied

Vielleicht kennen Sie die Lohnsteuer aus Ihrer Anstellung. Die Lohnsteuer ist nichts anderes als die Einkommensteuer für Angestellte – sie wird automatisch vom Arbeitgeber abgezogen und ans Finanzamt überwiesen.

Als Selbstständige müssen Sie die Einkommensteuer hingegen selbst in Ihrer Steuererklärung angeben und bezahlen. Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, werden Ihre Einkünfte aus der Anstellung (Lohnsteuer) und aus der Selbstständigkeit (ESt) zusammengezählt.

Umsatz vs. Gewinn – was ist die ESt-Basis?

Ein häufiges Missverständnis: Die Einkommensteuer wird nicht auf Ihren Umsatz berechnet, sondern auf Ihren Gewinn.

Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben

Ein Beispiel…

Sie haben im Jahr 60.000 € Umsatz gemacht. Davon gehen 20.000 € für Ausgaben ab (z. B. Büromaterial, Software, Reisekosten, Weiterbildung). Ihr zu versteuernder Gewinn beträgt also 40.000 €. Auf diese 40.000 € zahlen Sie Einkommensteuer.

Um Ihre Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren, führen die meisten Selbstständigen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Für größere Unternehmen kann eine doppelte Buchhaltung verpflichtend sein, aber das ist für die meisten Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer nicht relevant.

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Der progressive Steuertarif – was bedeutet das?

Die Einkommensteuer in Österreich ist progressiv: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz. Aber Achtung: Nicht Ihr gesamtes Einkommen wird mit dem höchsten Satz besteuert, sondern nur die Teile, die in die jeweiligen Stufen fallen.

Ein vereinfachtes Beispiel des Stufensystems (Stand: Dezember 2025):

  • Bis 12.000 €: 0 %
  • Von 12.000 € bis 18.000 €: ca. 20 %
  • Von 18.000 € bis 31.000 €: ca. 30 %
  • Von 31.000 € bis 60.000 €: ca. 40 %
  • Darüber hinaus: ca. 48–50 %

Beispiel: Einkommensteuer für Selbstständige berechnen

Nehmen wir an, Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 €. Die Berechnung erfolgt stufenweise:

  • Auf die ersten 12.000 €: 0 € (steuerfreier Betrag)
  • Auf die nächsten 6.000 € (12.000–18.000 €): ca. 1.200 € (20 %)
  • Auf die nächsten 13.000 € (18.000–31.000 €): ca. 3.900 € (30 %)
  • Auf die letzten 9.000 € (31.000–40.000 €): ca. 3.600 € (40 %)

Gesamte ESt: ca. 8.700 €

Das ist ein vereinfachtes Beispiel. In der Praxis gibt es noch Absetzbeträge, Sonderausgaben und andere Faktoren, die Ihre tatsächliche Steuerlast beeinflussen. Trotzdem sehen Sie das Grundprinzip: Die Steuer steigt progressiv mit dem Einkommen.

Fazit

Steuern in Österreich für Selbstständige sind kein Hexenwerk, wenn Sie die Grundlagen verstehen:

  • Die Umsatzsteuer betrifft Ihre Rechnungen und Kundenpreise. Sie ist ein durchlaufender Posten, den Sie ans Finanzamt weiterleiten.
  • Die Einkommensteuer betrifft Ihren tatsächlichen Gewinn und folgt einem progressiven Tarif.

Ja, Steuern wirken anfangs komplex. Aber mit einem soliden Grundverständnis und der richtigen Vorbereitung ist das Thema gut zu bewältigen. Informieren Sie sich frühzeitig – zum Beispiel bei Gründerworkshops der WKO.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Artikeln zur Kleinunternehmerregelung, zur Optierung Umsatzsteuer und zum Thema Nebenberuflich selbstständig in Österreich.


Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.

Freundliche Grüße, Felix

Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.

Felix Rizo-Patron

Mag. Felix Rizo-Patron

Als Gründer des Vereins und zertifizierter Digitalexperte ist es mein Ziel, den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit in Österreich für alle zugänglich und verständlich zu machen.

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