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Doppelversicherung in Österreich: Was Sie als Angestellte/r mit Gewerbe wissen müssen

Sie sind angestellt und möchten sich nebenberuflich selbstständig machen – oder haben bereits ein Gewerbe angemeldet? Dann haben Sie vielleicht schon den ersten Bescheid von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) erhalten und fragen sich besorgt: „Muss ich jetzt doppelt für meine Versicherung zahlen?“ Die gute Nachricht vorab: Nein, Sie zahlen nicht doppelt für dieselbe Leistung. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was Doppelversicherung in Österreich wirklich bedeutet, wann sie entsteht und wie Sie unnötige Kosten vermeiden können.

Was bedeutet Doppelversicherung (Mehrfachversicherung) in Österreich?

In Österreich werden die Begriffe Doppelversicherung und Mehrfachversicherung im Alltag meist synonym verwendet. Beide beschreiben dieselbe Situation: Sie sind gleichzeitig in mehreren Sozialversicherungssystemen versichert – typischerweise bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) aufgrund Ihrer Anstellung und bei der SVS aufgrund Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Die wichtigste Botschaft: Sie zahlen nicht „doppelt für das Gleiche". Vielmehr leisten Sie Beiträge für zwei verschiedene Einkommensquellen. Ihr Gehalt aus der Anstellung wird bei der ÖGK versichert, Ihr Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit bei der SVS. Beide Systeme sichern Sie ab – und zwar unabhängig voneinander.

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Wann sind Sie in beiden Systemen versichert?

Eine Doppelversicherung entsteht, wenn Sie gleichzeitig angestellt sind und einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Das kann sein:

  • Eine Anstellung parallel zu einem angemeldeten Gewerbe oder
  • Eine Anstellung parallel zu einer Tätigkeit als Neue Selbständige (z.B. als Vortragende, Künstlerin oder IT-Freelancer ohne Gewerbeschein)

Diese Konstellation ist typisch für alle, die nebenberuflich selbstständig starten möchten, ohne ihren sicheren Job aufzugeben. Mehr dazu im Beitrag Nebenberuflich selbstständig in Österreich.

Wie unterscheiden sich die Beiträge bei ÖGK und SVS?

Beiträge als Angestellte/r (ÖGK)

Als Angestellte/r zahlen Sie nicht alleine. Ihr Arbeitgeber übernimmt etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Insgesamt fließen rund 36 % Ihres Bruttogehalts in die Sozialversicherung, wovon Sie selbst etwa 18 % direkt tragen. Der Rest wird vom Arbeitgeber bezahlt.

Beiträge als Selbstständige/r (SVS)

Bei der SVS zahlen Sie alle Beiträge selbst. Die Gesamtbelastung liegt bei etwa 27 % Ihrer Beitragsgrundlage. Ein wichtiger Unterschied: Selbständige haben keine verpflichtende Arbeitslosenversicherung – das ist einer der Gründe, warum der Prozentsatz bei der SVS niedriger ist.

Ein großer Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge fließt in die Pension:
Bei Angestellten sind es etwas mehr als die Hälfte der Gesamtbeiträge, bei Selbständigen (SVS) knapp zwei Drittel.

Hinweis: Die genannten Prozentsätze sind vereinfachte Beispiele zur Illustration. Entnehmen Sie die genaue Werte von der entsprechende Stelle.

Wie können Sie Kosten vermeiden?

Die wichtigste Option, um hohe SVS-Beiträge zu vermeiden, ist die SVS-Ausnahme bei geringem Gewinn. Wenn Ihr jährlicher Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit unter einer bestimmten Grenze liegt (2025: 6.613,2 Euro pro Jahr), können Sie sich von der SVS-Pflichtversicherung befreien lassen. In diesem Fall zahlen Sie nur einen sehr geringen Beitrag zur Unfallversicherung.

Entscheidend ist: Es geht um Ihren Gewinn, nicht um Ihren Umsatz. Der Gewinn ist das, was nach Abzug aller Betriebsausgaben übrig bleibt. Weitere Details dazu finden Sie im Beitrag geringfügig selbstständig.

Abgrenzung zur Kleinunternehmerregelung: Viele verwechseln die SVS-Ausnahme mit der Kleinunternehmerregelung. Letztere ist ein Umsatzsteuer-Thema und hat nichts mit der Sozialversicherung zu tun.

Typische Fragen zur Doppelversicherung

„Muss ich mich zwischen ÖGK und SVS entscheiden?“ Nein. Sie bleiben automatisch in beiden Systemen versichert, solange Sie beide Einkommensquellen haben.

„Bekomme ich doppelte Leistungen?“ Nein, aber Sie sind besser abgesichert. Sie haben zum Beispiel zwei Pensionsansprüche und können im Krankheitsfall wählen, welche Krankenversicherung Sie nutzen möchten.

„Lohnt sich das nebenberufliche Gewerbe dann überhaupt?“ Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Ihr Gewinn gering ist, können Sie die SVS-Ausnahme nutzen. Liegt Ihr Gewinn darüber, sollten Sie die SVS-Beiträge in Ihre Kalkulation einbeziehen – aber auch die zusätzliche Pensionsabsicherung berücksichtigen.

Welche Krankenversicherung nutze ich im Krankheitsfall?

Wenn Sie krank werden, haben Sie ein Wahlrecht: Sie können pro Versicherungsfall entscheiden, ob Sie die ÖGK oder die SVS in Anspruch nehmen möchten. Die Basisleistungen sind in beiden Systemen ähnlich. Ein Unterschied: Bei der SVS gibt es einen Selbstbehalt von 10–20 % bei bestimmten Leistungen, während die ÖGK in vielen Bereichen keine oder geringere Selbstbehalte verlangt.

Fazit

Doppelversicherung in Österreich bedeutet nicht, dass Sie doppelt für dieselbe Leistung zahlen. Vielmehr zahlen Sie Versicherungsbeiträge für zwei verschiedene Einkommensquellen ab – Ihre Anstellung und Ihre selbstständige Tätigkeit. Die wichtigsten Tipps: Behalten Sie Ihren Gewinn im Blick und prüfen Sie, ob Sie die SVS-Ausnahme (Beitrag: SVS geringfügig) nutzen können, um Kosten zu sparen.

Wenn Sie noch am Anfang Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit stehen, finden Sie weitere hilfreiche Informationen hier:

Bei Unsicherheit oder komplexeren Fragen ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder die zuständige Sozialversicherung sinnvoll.


Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.

Freundliche Grüße, Felix

Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.

Felix Rizo-Patron

Mag. Felix Rizo-Patron

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2 Kommentare zu „Doppelversicherung in Österreich: Was Sie als Angestellte/r mit Gewerbe wissen müssen“

  1. Danke , ich bin wirklich dankbar, dass ich deine Seite gefunden habe.
    So viele Fragen ,die niemand beantworten kann, aber hier finde ich alle wichtigen Antworten auf meine Fragen.

    Liebe Grüße
    Desirée

Die Kommentare sind geschlossen.