Sie spielen mit dem Gedanken, nebenberuflich selbstständig zu werden – vielleicht mit Nachhilfe, Reparaturen oder einer anderen Dienstleistung? Dann sind Sie vermutlich schon auf den Begriff „Kleingewerbe“ gestoßen. Doch was bedeutet das eigentlich genau?
In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Kleingewerbe in Österreich in der Praxis ist, welche Schritte zur Anmeldung nötig sind und wie es sich mit der Kleinunternehmerregelung und der SVS verhält. Außerdem zeigen wir Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile auf.
Was ist ein Kleingewerbe in Österreich?
Kleingewerbe – ein Begriff aus der Praxis, kein Rechtsstatus
Vorweg die wichtigste Klarstellung: „Kleingewerbe“ ist kein offizieller Rechtsbegriff im österreichischen Gesetz. Es handelt sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Gewerbe mit niedrigen Umsätzen.
Typische Beispiele für Kleingewerbe
Klassische Beispiele für ein Kleingewerbe in Österreich sind:
- Nachhilfe und Sprachunterricht
- Kleine Handwerksarbeiten (Möbelmontage, Malerarbeiten)
- Reinigungsdienstleistungen
- Einfache Beratungstätigkeiten
- Veranstaltungsservice im kleinen Rahmen
Gemeinsam haben diese Tätigkeiten, dass sie meist nebenberuflich ausgeübt werden, geringe Umsätze erzielen und keinen großen Kapitaleinsatz erfordern.
Mehr dazu können Sie im Beitrag Nebenberuflich selbstständig in Österreich lesen.
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Kleingewerbe anmelden: Gewerbeschein ist trotzdem nötig
Auch wenn Sie nur ein Kleingewerbe nebenberuflich betreiben möchten, brauchen Sie einen Gewerbeschein.
Freie vs. reglementierte Gewerbe
In Österreich unterscheidet man zwischen freien und reglementierten Gewerben. Für freie Gewerbe benötigen Sie keine spezielle Ausbildung oder Erfahrung. Bei reglementierten Gewerben müssen Sie bestimmte Qualifikationen nachweisen (Befähigungsnachweis).
Im Beitrag freie Gewerbe finden Sie die „Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“.
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Kostenlosen Bericht startenGewerbeanmeldung: So funktioniert es
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat. Sie füllen ein Formular aus, zahlen eine Gebühr und erhalten nach Prüfung Ihren Gewerbeschein. Mehr Informationen dazu im Beitrag Gewerbe anmelden in Österreich.
Wichtiger Hinweis: Manche Tätigkeiten fallen nicht unter die Gewerbeordnung, sondern unter die Kategorie „Neue Selbständige" – dann brauchen Sie keinen Gewerbeschein. Dazu gehören etwa freiberufliche (zBsp. Lehrkräfte, Nachhilfe, Dolmetsch...) oder künstlerische Tätigkeiten.
Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung – oft kombiniert
Viele Personen, die ein Kleingewerbe betreiben, nutzen gleichzeitig die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung. Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, beschreiben aber unterschiedliche Aspekte.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Erleichterung für Unternehmen mit geringen Umsätzen. Wenn Ihr Jahresumsatz unter 55.000 Euro liegt (Stand Dezember 2025), können Sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das bedeutet: Sie weisen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Der Nachteil: Sie können selbst keine Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen abziehen.
Wann macht die Kleinunternehmerregelung Sinn?
Die Kleinunternehmerregelung eignet sich besonders, wenn Sie hauptsächlich mit Privatpersonen arbeiten (B2C) und nur geringe Investitionen tätigen. Bei höheren Anschaffungskosten kann der fehlende Vorsteuerabzug nachteilig sein. Mehr Informationen dazu im Beitrag Kleinunternehmerregelung in Österreich.
Kleingewerbe und SVS
Volle SVS-Anmeldung vs. SVS-Geringfügigkeit
Als selbstständig Tätige unterliegen Sie grundsätzlich der Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Bei einem Kleingewerbe mit sehr geringem Gewinn (2025: 6.613,2 Euro) können Sie jedoch eine Ausnahme beantragen.
Vorteile und Nachteile der SVS-Ausnahme
Vorteil: Sie sparen die monatlichen SVS-Beiträge, die gerade am Anfang eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können.
Nachteil: Sie haben über die SVS keinen Kranken- oder Pensionsversicherungsschutz – lediglich die Unfallversicherung bleibt bestehen. Wenn Sie parallel angestellt sind, sind Sie dort meist ohnehin versichert.
Mehr Informationen: SVS geringfügig, Nebenberuflich selbstständig in Österreich, Doppelversicherung
Steuern bei einem Kleingewerbe
Einkommensteuer: Gewinn wird versteuert
Wenn Sie angestellt sind, wird der Gewinn aus dem Kleingewerbe zu Ihrem Lohn aus der Anstellung addiert. Auf diese Summe wird die Einkommensteuer berechnet. Die Lohnsteuer ist dabei nur eine besondere Form der Einkommensteuer: Sie wird direkt vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen.

Umsatzsteuer: Oft durch Kleinunternehmerregelung entfallen
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, entfällt die Umsatzsteuer für Sie vollständig. Falls nicht, müssen Sie auf Ihren Leistungen die Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen. Mehr Infos dazu im Beitrag Steuern in Österreich.
Vorteile eines Kleingewerbes
- Geringes Risiko: Sie starten mit überschaubarem finanziellen Aufwand
- Niedrige Fixkosten: Keine hohen laufenden Verpflichtungen
- Oft keine SVS-Beiträge: Bei SVS-Ausnahme sparen Sie mehrere hundert Euro monatlich
- Keine Umsatzsteuer: Bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung einfache Abrechnung
- Guter Einstieg: Ideal, um nebenberuflich zu testen, ob die Selbstständigkeit zu Ihnen passt
Nachteile eines Kleingewerbes
- Kein voller Versicherungsschutz: Bei SVS-Ausnahme nur Unfallversicherung. Sie brauchen eine Anstellung für die Kranken- und Pensionsversicherung.
- Kein Vorsteuerabzug: Bei Kleinunternehmerregelung können Sie keine Vorsteuer geltend machen
- Begrenzte Skalierung: Wenn Ihr Umsatz wächst, müssen Sie Ihre SVS- und Steuersituation neu bewerten
Fazit
Ein Kleingewerbe in Österreich ist kein eigener Rechtsstatus, sondern ein Gewerbe mit geringen Umsätzen. Sie benötigen trotzdem einen Gewerbeschein, können aber oft die Kleinunternehmerregelung und die SVS-Ausnahme nutzen.
Die Vorteile liegen im geringen Risiko und den niedrigen Kosten. Die Nachteile sind der eingeschränkte Versicherungsschutz und die begrenzte Skalierbarkeit. Wenn diese Form der Selbstständigkeit zu Ihrer Situation passt, ist ein Kleingewerbe ein guter Einstieg.
Wichtig: Wenn Ihr Umsatz oder Gewinn steigt, ändern sich Ihre Pflichten. Überprüfen Sie dann rechtzeitig, ob Sie weiterhin unter die Ausnahmeregelungen fallen.
Mehr Informationen:
Es ist mir ein Anliegen, die Inhalte so fundiert und gleichzeitig zugänglich wie möglich aufzubereiten. Ich hoffe, Sie haben hier Ansätze gefunden, die Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße, Felix
Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Angaben auf unserem Blog unverbindlich sind und sich auf die allgemeine Rechtslage in Österreich beziehen. Wir beraten Sie gerne zu Marketing und Strategie, jedoch nicht zu steuerlichen oder juristischen Einzelfällen.
Mag. Felix Rizo-Patron
Als Gründer des Vereins und zertifizierter Digitalexperte ist es mein Ziel, den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit in Österreich für alle zugänglich und verständlich zu machen.
Professionelle Umsetzung: Für eine detaillierte, operative Begleitung (z. B. Marketing-Automatisierung oder Strategie-Umsetzung) stehe ich Ihnen als selbstständiger Unternehmensberater zur Verfügung. Hierfür gibt es WKÖ-Förderungen. Mehr dazu erfahren Sie auf automatiko.at oder LinkedIn.